Wussten Sie schon?
Pflegekasse zahlt bis 4.180 €
für Ihren Umzug.
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen es nicht: Bei einem altersgerechten Umzug — auch ins Pflegeheim oder zu Angehörigen — übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil der Kosten. Inklusive Entrümpelung der alten Wohnung.
Auf einen Blick
Welche Umzüge zahlt die Pflegekasse?
Der Zuschuss heißt offiziell „Pauschalbetrag zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen". Er ist gedacht für Umzüge, die die Selbstständigkeit erhalten, den Pflegeaufwand reduzieren oder die Pflege überhaupt erst ermöglichen. Konkret förderfähig sind unter anderem:
- Umzug ins Pflegeheim oder in eine Senioren-/Pflege-WG
- Umzug ins betreute Wohnen
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung (ebenerdig, mit Aufzug, breite Türen, ebene Dusche)
- Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger — gleicher Ort oder gleiche Wohnanlage
- Wechsel aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss im selben Haus
- Umzug in eine Demenz-WG
Nicht gefördert werden reine Komfort-Umzüge ohne pflegerische Notwendigkeit.
Was deckt der Zuschuss konkret ab?
Die 4.180 € sind ein Pauschalbetrag für alle Kosten rund um den Umzug:
- Transport (Spedition oder Umzugswagen)
- Packmaterial (Kartons, Folie, Decken)
- Demontage und Aufbau von Möbeln
- Entrümpelung der alten Wohnung — inklusive Sperrmüll-Entsorgung und fachgerechter Verwertung
- Besenreine Übergabe an Vermieter
- Ggf. Renovierung der alten Wohnung wenn vertraglich vereinbart
Reicht der Pauschalbetrag nicht aus, muss der Restbetrag selbst getragen werden. Bei zwei Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt (z.B. Ehepaar) addiert sich der Anspruch auf bis zu 8.360 €.
So funktioniert der Antrag — Schritt für Schritt
- Bei der Pflegekasse anrufen, bevor irgendwas in Bewegung kommt. Den Antrag auf „Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 SGB XI)" anfordern.
- Begründung formulieren: Warum ist der Umzug notwendig? (Sturzgefahr im Treppenhaus, fehlender Aufzug, Pflegeheim-Aufnahme, Nähe zur Tochter, …) Hier hilft oft ein kurzes ärztliches Attest oder eine Stellungnahme vom MDK/Medicproof.
- Angebote einholen für Umzug + Entrümpelung. Bei uns bekommen Sie nach kostenloser Besichtigung einen schriftlichen Festpreis — den können Sie direkt mit dem Antrag einreichen.
- Verzichtserklärung: Sie unterschreiben, dass die Pflegekasse direkt an uns zahlt. Sie müssen nicht vorlegen.
- Bewilligungsbescheid abwarten (typisch 2–4 Wochen). Dann erfolgt der Umzug + Entrümpelung — wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Kann ich den Antrag nachträglich stellen?
Im Prinzip ja — aber nur mit einer plausiblen Begründung warum der Antrag nicht vorher möglich war (z.B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt mit anschließendem Heimumzug). Die Pflegekasse prüft das streng, viele Anträge werden abgelehnt.
Unsere klare Empfehlung: Antrag immer vor dem Umzug stellen. Wenn Sie noch unschlüssig sind, ob der Umzug wirklich kommt — beantragen Sie trotzdem. Der Bescheid kostet nichts und schafft Sicherheit.
Wie wir Sie unterstützen
Wir machen Pflegekasse-Umzüge regelmäßig. Was Sie von uns bekommen:
- Schriftlicher Festpreis nach kostenloser Besichtigung — direkt für Ihren Antrag verwendbar.
- Hilfe bei der Formulierung der Begründung im Antrag (wir wissen, was die Kassen sehen wollen).
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse — Sie haben keine Vorkasse-Sorgen.
- Sensible Räumung der bisherigen Wohnung — viele Erinnerungsstücke, oft emotional schwer. Wir gehen behutsam vor, packen Persönliches separat in eine „Erinnerungs-Box" für die Familie.
- Wertanrechnung: Möbel die im Pflegeheim/in der neuen Wohnung keinen Platz finden, aber noch wertvoll sind, werden vom Festpreis abgezogen.
FAQ
Häufige Fragen zum Pflegekasse-Zuschuss
Wieviel zahlt die Pflegekasse für einen Umzug?
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (Stand 2024) als Pauschalbetrag zur Wohnumfeldverbesserung. Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt multipliziert sich der Betrag.
Welcher Pflegegrad ist nötig?
Alle Pflegegrade 1 bis 5 sind anspruchsberechtigt. Es gibt keinen Mindestgrad — auch Pflegegrad 1 reicht aus.
Welche Umzüge fördert die Pflegekasse konkret?
Umzüge ins Pflegeheim, in eine barrierefreie Wohnung, ins betreute Wohnen, in eine Pflege-WG, in die Nähe pflegender Angehöriger, oder aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss. Reine Komfort-Umzüge werden nicht gefördert.
Werden auch Entrümpelungskosten erstattet?
Ja. Die Entrümpelung der bisherigen Wohnung gehört zu den förderfähigen Begleitkosten. Auch Renovierung der alten Wohnung, Packmaterial und Transport sind abgedeckt.
Muss ich in Vorkasse gehen?
Nein, bei rechtzeitigem Antrag vor dem Umzug. Sie unterschreiben eine Verzichtserklärung, die Pflegekasse zahlt direkt an uns. Sie müssen nicht vorlegen.
Kann der Antrag nachträglich gestellt werden?
Ja, mit Dringlichkeitsbegründung (z.B. Krankenhausaufenthalt mit unmittelbarem Heimumzug). Es ist aber deutlich komplizierter und wird oft abgelehnt. Empfehlung: Antrag immer vor dem Umzug stellen.
Was passiert, wenn 4.180 € nicht reichen?
Der Restbetrag muss selbst getragen werden. Wir besprechen das bei der kostenlosen Besichtigung transparent: Sie wissen vorher, ob es im Pflegekasse-Rahmen bleibt oder ein Eigenanteil dazukommt.
Welche Unterlagen braucht die Kasse?
Üblicherweise: Antrag der Kasse + Begründung des Umzugs (gerne mit ärztlichem Attest) + schriftlicher Festpreis-Kostenvoranschlag (kommt von uns) + ggf. Mietvertrag der neuen Wohnung als Nachweis.
Wir helfen beim Pflegekasse-Antrag.
Schicken Sie uns Eckdaten der zu räumenden Wohnung — wir kommen kostenlos vorbei und stellen Ihnen einen schriftlichen Festpreis aus, den Sie direkt Ihrem Antrag beilegen können.
Wichtiger Hinweis: Diese Information ersetzt keine rechtliche oder sozialrechtliche Beratung. Bei Fragen zum konkreten Anspruch wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
